AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

  • SAM Eventtechnik, Inhaber: Franziskus Steber 
  • Memminger Str. 14, 87719 Mindelheim 
  • Stand: 22.02.2026 

§1 Geltungsbereich 

  • Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung und den Verkauf von Veranstaltungstechnik zwischen SAM Eventtechnik und ihren Kunden (B2B und B2C). 

§2 Vertragsschluss 

  • Angebote sind freibleibend. 
  • Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übergabe der Ware zustande. 

§3 Preise und Zahlung 

  • Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inkl. MwSt., gegenüber Unternehmern zzgl. MwSt. 
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. 

 

VERMIETUNG 

§4 Mietzeit 

  • Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit Rückgabe der Mietgegenstände. 

§5 Stornierung 

  • Bis 30 Tage: 10% 
  • Bis 14 Tage: 30% 
  • Bis 7 Tage: 70% 
  • Am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100% 
  • Bei Nichtabsage oder Absage wegen Schlechtwetter: 100% des Mietpreises. 
  • Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. 

§6 Pflichten des Mieters 

  • Fachgerechte Nutzung. 
  • VDE-konforme Stromversorgung durch den Mieter. 
  • Geeigneter Aufbauort. 
  • Witterungsrisiko trägt der Mieter. 

§7 Haftung des Mieters 

  • Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung ab Gefahrenübergang. 
  • Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert. 

 

VERKAUF 

§8 Lieferung und Gefahrübergang 

  • Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe an Spediteur über, bei Verbrauchern mit Übergabe der Ware. 

§9 Eigentumsvorbehalt 

  • Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von SAM Eventtechnik. 

§10 Gewährleistung 

  • Für Verbraucher gelten gesetzliche Rechte. 
  • Für Unternehmer 12 Monate Gewährleistung. 

 

ALLGEMEINES 

§11 Haftung 

  • Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten und begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. 
  • Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden außer bei grober Fahrlässigkeit. 
  • Keine Haftung bei Stromausfall, höherer Gewalt oder Eingriffen Dritter. 

§12 Veranstaltungsabbruch / Höhere Gewalt 

  • Bei Abbruch aus Gründen im Risikobereich des Kunden bleibt Vergütungsanspruch bestehen. 
  • Witterungsrisiko trägt der Kunde. 

§13 Gerichtsstand 

  • Es gilt deutsches Recht. 
  • Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Unternehmens.

 

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